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Service für Wohnungsmieter:innen

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Mieterhandbuch

Hier finden Sie hilfreiche Informationen zu Ihrem Einzug, zum sicheren Wohnen in Ihrer neuen Wohnung, zum Sparen von Wohnnebenkosten und zum freundlichen Umgang miteinander für eine gute Nachbarschaft.

Hausordnung

Haus und Wohnung bilden das Lebenszentrum des Mieters und seiner Familie. Zum Schutze des individuellen Bereichs, zur Abgrenzung der Interessen der Mieter untereinander und gegenüber der Vermieterin, zur Regelung des Gebrauchs der gemeinschaftlich zu nutzenden Gebäudeteile und Anlagen soll diese Hausordnung dienen.

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Nebenkostenabrechnung

Haben Sie Fragen zu Ihrer Nebenkostenabrechnung oder zu Energiekostensteigerungen? Wir beantworten Ihnen die fünf häufigsten Fragen die uns von Mieter/-innen erreicht haben.

Vorteilsversicherungen

Über unseren Partner Prinas Montan können Sie sich im Schadensfall absichern. Erfahren Sie mehr über die angebotenen Leistungen.

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Mietkautionsservice

Über unseren Partner Getmomo können Sie Ihre Mietkaution ganz einfach in monatlichen Raten zahlen. Berechnen Sie online Ihren monatlichen Beitrag.

Schadensmeldung

 

Sie haben einen Schaden in Ihrer Wohnung und möchten Covivio diesen mitteilen? Bitte füllen Sie das Formular vollständig aus. Beschreiben Sie den Schaden so genau wie möglich, damit wir Ihre Meldung unmittelbar – in der Regel am nächsten Arbeitstag – bearbeiten können.

Konfliktmanagement

Sie möchten einen Konflikt melden oder eine Beschwerde einreichen?
Melden Sie uns Ihr Anliegen schnell und unkompliziert über unser Kontaktformular. Wir kümmern uns um alles Weitere.

-> Anliegen melden!

Bei allgemeinen Fragen wenden Sie sich gerne an unsere Covivio-HOTLINE, nutzen unser Kontaktformular oder schauen bei einem unserer Service-Center vorbei.

Hotline: 0800 83 99 450

FAQs

 

Sie haben Fragen? Wir geben Ihnen Antworten auf die häufigsten Fragen zur Vermietung, Kundenbetreuung, Wohnungsverwaltung, Bauleitung, Hausordnung und Sicherheit, Betriebs- und Heizkostenabrechnung, zum Mietkonto und zu Verkäufen.

Nicht alle Energiekosten sind in der Miete enthalten – der Verbrauch wird individuell abgerechnet. Für die Stromversorgung Ihrer Wohnung können Sie einen separaten Vertrag mit einem Stromversorger Ihrer Wahl abschließen. Wenn sich in Ihrer Wohnung ein mit Gas betriebenes Gerät (z.B. Therme, Warmwasserbereiter oder Kochgas) befindet, müssen Sie auch hierfür einen Vertrag mit einem Gasversorger Ihrer Wahl abschließen. Für beides (Strom und Gas) benötigen Sie bei Einzug jeweils die Zählernummer und den Zählerstand.

Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und von allen Vertragspartnern unterschrieben sein. Das Schreiben muss Ihren kompletten Namen, das bewohnte Objekt und Ihre Kundennummer enthalten. Beachten Sie Ihre Kündigungsfrist. Diese steht in Ihrem Mietvertrag.

Die von Ihnen angestrebte Änderung muss schriftlich erklärt werden und von allen Beteiligten unterzeichnet sein. Zudem sind weitere Identifikationsnachweise sowie eine Bonitätsauskunft erforderlich. Dies stimmen Sie mit uns ab. Nach unserer Zustimmung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung.

Dazu benötigen Sie unser Einverständnis. Bitte teilen Sie uns schriftlich mit, welche Person in Ihre Wohnung einziehen möchte. Dies wird von Ihrem/Ihrer zuständigen Ansprechpartner/-in geprüft und bei Zustimmung erhalten Sie von uns eine schriftliche Bestätigung.

Hierbei muss aus Gründen der Sicherheit und des Brandschutzes vieles beachtet werden. Kinderwagen/Räder/Rollatoren dürfen grundsätzlich nicht im Bereich von Flucht- und Rettungswegen abgestellt werden.

In einigen Fällen ist das Abstellen eines Kinderwagens oder Rollators im Treppenhaus aber trotzdem möglich. Wichtig: Hier kommt es immer auf die örtlichen Verhältnisse an – jedes Haus ist anders. Stimmen Sie sich bitte mit uns ab.

Fahrräder sollten immer in einem Fahrradraum oder im privaten Mietkeller abgestellt werden.

Über sogenannte „Brandlasten“ spricht man bei Gegenständen wie z.B. Kleinmöbel und/oder Sperrmüll, die in den öffentlich zugänglichen Flucht- und Rettungswegen abgestellt werden – zum Beispiel im Kellergang, im Treppenhaus oder auf dem Dachboden. Von diesen Gegenständen geht eine erhöhte Unfall- und Brandgefahr aus und die Flucht- und Rettungswege werden blockiert. Zu Ihrer eigenen Sicherheit muss das Abstellen oder Lagern im Bereich von Flucht- und Rettungswegen daher generell untersagt werden.

Das kommt auf das Haustier an. Die Kleintierhaltung z. B. Kaninchen, Meerschweinchen, Wellensittiche, etc. ist grundsätzlich gestattet und bedarf keiner Genehmigung, so lange die Anzahl überschaubar bleibt und niemanden stören

Eine Katze oder einen Hund sollten Sie sich vor der Anschaffung von uns schriftlich genehmigen lassen. Gut zu wissen! Eine bereits erteilte Genehmigung kann bei negativen Auffälligkeiten und Beschwerden entzogen werden.

Möchten Sie eine Satellitenschlüssel oder ähnliche Empfangsvorrichtungen anbringen, ist eine Genehmigung von uns erforderlich. Diese müssen ebenso schriftlich beantragen.

Gut zu wissen! Eine Genehmigung ist nur möglich, wenn es in Ihrem Haus keine andere Fernsehempfangsmöglichkeit gibt.

Die meisten Wohnungen sind mit einer Anschlussdose für Kabel-TV ausgestattet. Grundsätzlich können Sie Ihrem Mietvertrag und Ihrer letzten Nebenkostenabrechnung entnehmen, ob von uns als Vermieter eine Grundversorgung mit Kabel-TV-Signal zur Verfügung gestellt wird. In beiden Fällen können Sie bei dem für das Haus zuständigen Anbieter Verträge für eine darüberhinausgehende Fernsehversorgung abschließen.

Wenn Sie das richtige Raumklima in Ihrer Wohnung beachten, haben Schimmel und Feuchtigkeit keine Chance. Es kommt auf das richtige Verhältnis von Heizen und Lüften an.

Sollte es dennoch zu Schimmelbildung kommen, sollten Sie diesen mit einem geeigneten

Reinigungsmittel entfernen. Tritt der Schimmel erneut auf, informieren Sie uns bitte. Wir werden dann die Ursache überprüfen.

Zur Anmietung bzw. Übergabe Ihrer neuen Wohnung erhalten Sie von uns Ihre Wohnungsgeberbestätigung.

Hierzu besteht grundsätzlich die Möglichkeit. Teilen Sie uns bitte schriftlich mit, welchen Teil der Wohnung Sie untervermieten möchten. Im Falle der Zusage wird ein Untermietzuschlag erhoben.

Eine vollständige Untervermietung der Wohnung ist leider nicht gestattet.

Seit dem 01.11.2015 gilt das neue Meldegesetz. Das bedeutet, Sie als Hauptmieter sind verpflichtet, Ihrem/Ihrer Untermieter/-in den Einzug in die Wohnung schriftlich zu bestätigen. Damit sich der/die Untermieter/-in in der Wohnung anmelden kann, müssen Sie als Hauptmieter/-in ihm/ihr eine Wohnungsgeberbestätigung ausstellen.

Bitte informieren Sie umgehend Ihre/n Kundenbetreuer/-in, sobald der/die Untermieter/-in wieder ausgezogen ist.