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Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz (Dezember-Soforthilfe)

Die Bundesregierung hat die Soforthilfe für Erdgas- und Wärmekunden beschlossen. Daraus geht hervor, dass Wärmeversorgungsunternehmen im Dezember 2022 auf die fällige Abschlagszahlung ihrer Kunden verzichten.

Diese finanzielle Entlastung wird somit im Rahmen der kommenden Heizkostenabrechnung, die den Monat Dezember 2022 beinhaltet, an die Mieter:innen weitergegeben.

Sobald hierzu die entsprechenden Informationen von den Versorgern vorliegen, werden Sie schriftlich in Kenntnis gesetzt.

Um bereits in diesem Jahr von der Soforthilfe zu profitieren, besteht die Möglichkeit im Dezember 2022 eine geringere Heizkostenvorauszahlung zu leisten. Hierzu kann die Abteilung Betriebskostenmanagement unter der Telefonnummer 0208 97064 555 oder der Mail-Adresse energie@covivio.immo kontaktiert werden.

Grundsätzlich empfehlen wir jedoch weiterhin, auch für den Monat Dezember 2022, die bekannten Vorauszahlungen zu leisten. Dieser Betrag wird in der kommenden Nebenkostenabrechnung zu Ihren Gunsten berücksichtigt und wirkt somit den erhöhten Energiepreisen entgegen.

Weitere Informationen zu der Dezember-Soforthilfe finden Sie unter:

BMWK – Dezember-Abschlag für Gas und Wärme: Informationen für Mieterinnen und Mieter

infoblatt-dezember-abschlag-fur-gas-und-warme.pdf (bmwk.de)