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Informationen zur Energieversorgung

Erdgas-/Wärme-/Strompreisbremse (EWPBG/StromPBG)

Die Bundesregierung hat in Umsetzung des Endberichts der Expert:innen-Kommission Gas und Wärme in einem nächsten Schritt nach der Dezember-Soforthilfe nun das Gesetz, „Gesetz zur Einführung von Preisbremsen für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme“ (Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz – EWPBG)“ verabschiedet hat, welches am 24.12.2022 in Kraft getreten ist.

Hierdurch wird eine Entlastung der Kunden von Wärmeversorgungsunternehmen und Erdgas- sowie Stromlieferanten vorgenommen. Mit dieser Maßnahme wird für einen Großteil des im September 2022 prognostizierten Verbrauchs, nämlich 80%, die Kilowattstunde Fernwärme auf einen Preis von 9,5 Cent; 80% die Kilowattstunde Gas auf einen Preis von 12,00 Cent und 80% die Kilowattstunde Strom auf einen Preis 40,00 Cent von gedeckelt. Diese Entlastung wird aus Mitteln des Bundes (sog. „Abwehrschirm“) finanziert.

Die Entlastungen werden ab dem 01.03.2023 rückwirkend für den Zeitraum ab dem 01.01.2023 gewährt. Entlastungen, die die Vermieterin erhält, gibt diese in der jährlichen Nebenkostenabrechnung an ihre Mieter weiter. Die Preisbremse gilt nach aktuellem Stand vorbehaltlich einer Verlängerung durch die Bundesregierung bis zum 31.12.2023.

Die endgültige Entlastung werden wir in der Nebenkostenabrechnung für die laufende Abrechnungsperiode gesondert ausweisen und berücksichtigen. Sie brauchen aktuell nichts zu veranlassen.

Bitte beachten Sie, dass sich die Entlastung bislang allein auf das Jahr 2023 bezieht.

Weitere Informationen zum Energiesparen finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz unter www.energiewechsel.de.

Sofern Sie auf Grund der Wärme-/ Gas- oder Strompreisbremse eine Anpassung Ihrer monatlichen Nebenkostenvorauszahlung vornehmen möchten, kann die Abteilung Betriebskostenmanagement unter der Telefonnummer 0208 97064 555 oder der Mail-Adresse energie@covivio.immo kontaktiert werden.

Bisherige Informationen zum Nachlesen:

Aktuelle Informationen und hilfreiche Tipps rund um das Thema Energiesparen sowie ein Überblick über die uns häufig gestellten Fragen.

Die Versorgung der privaten Haushalte und damit die Versorgungssicherheit ist aktuell gesetzlich gesichert.
Mit der Ausrufung der Alarmstufe geht jedoch eine Aufforderung an alle Verbraucherinnen und Verbraucher, d.h. die Industrie, öffentliche Einrichtungen sowie Privathaushalte, den Gasverbrauch vorsorglich weiter zu reduzieren. Die Bundesregierung wird die Rahmenbedingungen für Energieeffizienz verbessern und auch selbst einsparen.

Die Versorgungssituation ist angespannt. Wohnungsunternehmen und Vermieter gelten nach Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) als geschützte Kunden, so dass aus aktueller Sicht nicht davon auszugehen ist, dass sie ihre Wohnung im Winter nicht heizen können oder kein Warmwasser zur Verfügung steht. Im Fall erheblicher Reduzierungen der Gasimporte muss jedoch mit einer weiteren Kostensteigerung gerechnet werden. Ob der geplante Energiepreisdeckel bei den Kosten Entlastung bringt, bleibt abzuwarten.

Ein Ausfall der Gasversorgung führt bei gasversorgten Heizanlagen zu einem Ausfall der Heiz- und Warmwasserversorgung des Hauses. Wir gehen davon aus, dass die Energieversorger uns mit einem kurzen Vorlauf von ein bis zwei Tagen über einen drohenden Gasausfall informieren werden.

Wir sind in enger Abstimmung mit den Energieversorgern und Kommunen, um eine gutes Kontaktnetzwerk aufzubauen für eine gute Informationspolitik bei möglichen Ausfällen und Notfallmaßnahmen.

Darüber hinaus haben wir bereits Fachunternehmen, die mit uns verbunden sind, die die gasversorgten Heizungsanlagen nach einer Unterbrechung wieder in Betrieb setzen können.

Grundsätzlich gibt es keine alternative Möglichkeit der Gebäudeheizung. Die elektrischen Leitungen des Hauses sind nicht für den Betrieb elektrischer Heizer in allen Wohnungen/Räumen ausgelegt. Die Beheizung von Räumen mit Strom ist zudem teurer als über die Heizungsanlage.

Die Verwendung von elektrischen Heizlüftern ist aufgrund von Entzündungsgefahr mit Brandfolge lebensgefährlich. Offene Feuerstellen zur Beheizung (Ethanol-Öfen, Karbid-Lampen o.ä.) können zu lebensgefährlichen Vergiftungen führen.

Diese Anfrage bedarf der individuellen Einzelfallprüfung. Hier benötigen wir im Vorfeld entsprechende Unterlagen:

  • genaue Ausführung der geplanten baulichen Veränderung einschließlich Visualisierung und Leitungsführung
  • Beschreibung der eventuellen Eingriffe in die vorhandene Technik / Installation
  • Genehmigung der Anlage durch den Netzbetreiber
  • Deckungszusage eventueller Risiken durch die Installation der Anlage seitens einer entsprechenden Versicherung
  • Baurechtliche Genehmigungsfreiheit der Anlage
  • Statischer Nachweis über die Einwirkung der anzubringenden Module auf das Bauteil
  • Benennung des ausführenden Elektrofachbetriebes

Gegenüber dem Vorjahr haben sich die Öl-Preise bereits mehr als verdoppelt. Die Auswirkungen werden insbesondere im Jahr 2023 spüren – mit der Abrechnung in der Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2022. Ob der geplante Energiepreisdeckel hier Entlastung bringt, bleibt abzuwarten.

Laut Experten lässt sich das nicht völlig ausschließen, insbesondere wenn es durch den verstärkten Einsatz von Heizlüftern und Radiatoren zu Überlastungen im Netz kommt.

Den Anstieg der Kosten können wir reduzieren, wenn wir insgesamt weniger Energie verbrauchen. Dazu haben wir den Sommer bereits genutzt, um die Heizungseinstellung auf die neue Situation anzupassen. Dies bedeutet, dass wir die Heizung etwas niedriger einstellen und wo dies möglich ist die energiesparende Nachteinstellung früher starten. So verbrauchen Sie weniger Energie. Ihre Wohnung bleibt dabei dennoch warm.

Wir sind dabei, den Zeitraum der Nachtabsenkung zu verlängern und die Vorlauftemperatur zu reduzieren. Dies erfolgt im Rahmen der Wartungsarbeiten.

Ihre Gas-Etagenheizung ist von unseren Fachleuten auf den optimalen und wirtschaftslisten Betriebspunkt eingestellt. Deswegen besteht bei Ihrer Gas-Etagenheizung durch Sie kein Handlungsbedarf. Die Einstellungen werden durch uns in die regelmäßigen Wartungen und Überprüfungen sichergestellt. Bitte nehmen Sie keine Einstellungen selbst vor, dies kann den ordnungsgemäßen und sicheren Betrieb der Anlage und vor allem der Abgasführung gefährden. Mittels dem Raumtemperaturregler können Sie weiterhin die gewünschte Raumtemperatur und Heizzeiten einstellen.

Hier geht es zu weiteren Empfehlungen und Tipps zum Thema Energiesparen.

Nein, es werden keine Maßnahmen vorgenommen, die die Warmwassertemperatur beeinflussen.

Die Vorauszahlungen können freiwillig erhöht werden. Zudem werden die Vorauszahlungen mit der kommenden Betriebskostenabrechnung erhöht. Wir empfehlen auch, wenn möglich, Geld für diesen Zweck zur Seite zu legen und energiesparend zu haushalten.
Wir lassen Sie nicht allein! Sprechen Sie uns an. Wir hoffen, dass der geplante Energiepreisdeckel hier eine gewisse Entlastung bringen wird.

Auch wenn Sie keinen Anspruch auf ALG I oder ALG II haben, lohnt es sich zu prüfen, ob Sie Anspruch auf Wohngeld haben. Weitergehende Informationen zum Wohngeld Plus Gesetz finden Sie auf unserer Ratgeberseite.

Sie möchten einfach und effizient Energie sparen?
Sehen Sie sich unsere fünf besten Heiztipps an!