Sie haben Fragen? Wir geben Ihnen Antworten auf die häufigsten Fragen zur Vermietung, Kundenbetreuung, Wohnungsverwaltung, Bauleitung, Hausordnung und Sicherheit, Betriebs- und Heizkostenabrechnung, zum Mieterkonto und zu Verkäufen.
Nicht alle Energiekosten sind in der Miete enthalten – der Verbrauch wird individuell abgerechnet. Für die Stromversorgung Ihrer Wohnung können Sie einen separaten Vertrag mit einem Stromversorger Ihrer Wahl abschließen. Wenn sich in Ihrer Wohnung ein mit Gas betriebenes Gerät (z.B. Therme, Warmwasserbereiter oder Kochgas) befindet, müssen Sie auch hierfür einen Vertrag mit einem Gasversorger Ihrer Wahl abschließen. Für beides (Strom und Gas) benötigen Sie bei Einzug jeweils die Zählernummer und den Zählerstand.