T083 000001 T1 000002 T1BAUVORHABEN : Trachenberger Str. 59 000003 T1 01129 Dresden 000004 T1 000005 T1GEWERK : Balkonbau 000006 T1 000007 T1Arbeitsbeginn: 10/2021 000008 T1Fertigstellung: 11/2021 000009 T1 000010 T1BAUHERR: Covicio immobilien GmbH 000011 T1 000012 T1ANGABEN ZUM BAUWERK 000013 T1 000014 T1Es erfolgt der Neubau von 2 Balkonanlagen auf der Geb„uderckseite. 000015 T1 000016 T1Das Objekt steht unter Denkmalschutz. 000017 T1 000018 T1 000019 T1I.1 Baugrundstck 000020 T1Das Grundstck ist an der Vorderfront von ”ffentlichen Verkehrsfl„chen 000021 T1umgeben. 000022 T1Die Hofzufahrt ist gut m”glich. Die Durchfahrtsbreite ist zu beachten. 000023 T1 000024 T1I.2 Baumaánahmen 000025 T1Die Balkonanlagen sind eine Alu- Konstruktion, die auf 000026 T1Streifenfundamente steht und am Haus konstruktiv verankert werden. 000027 T1 000028 T1Alle Bauteile sind vor und w„hrend der Arbeiten durch geeignete 000029 T1Maánahmen vor Verschmutzung zu schtzen. 000030 T1Zum Abschluss der Bauarbeiten hat eine Reinigung aller Bauteile zu 000031 T1erfolgen. 000032 T1Grundlagen fr die Ausfhrung sind insbesondere: 000033 T1-allgemein anerkannten Regeln der Technik, 000034 T1-die Ausfhrungsbestimmungen der entsprechenden DIN-/VDE-Normen und 000035 T1-die gesetzlichen und beh”rdlichen Bestimmungen in der jeweils neuesten 000036 T1Fassung. 000037 T1 000038 T1I.3 Bauablauf 000039 T1Der zeitliche Ablauf wird durch den AG festgelegt. 000040 T1 000041 T1II Baustellenorganisation 000042 T1 000043 T1II.1 Allgemeines 000044 T1Es wird empfohlen, sich im Rahmen der Angebotserstellung vor Ort ber 000045 T1die Lage des Baufeldes, Zu- und Abfahrtswege, Lagerpl„tze und sonstige 000046 T1Randbedingungen zu informieren. 000047 T1 000048 T1II.2 Firmenwerbung 000049 T1Das Anbringen eigener Firmenschilder ist auf der Baustelle nicht 000050 T1zul„ssig. 000051 T1 000052 T1II.3 Zufahrt und Zugang zur Baustelle 000053 T1Die Zufahrt sowie der Zugang zur Baustelle erfolgen ber die 000054 T1Trachenberger Straáe. 000055 T1 000056 T1II.4 Parken auf der Baustelle 000057 T1Parkpl„tze sind mit der Hausverwaltung abzustimmen. 000058 T1 000059 T1II.5 Anfuhr von Stoffen und Bauteilen 000060 T1Fr die Anfuhr von Stoffen und Bauteilen zur Baustelle ist folgendes zu 000061 T1beachten: 000062 T1Lagerfl„chen auf dem Baustellengel„nde k”nnen nur in begrenztem Umfang 000063 T1in Absprache mit der Bauleitung und nach 000064 T1Genehmigung durch den Auftraggeber zur Verfgung gestellt werden. 000065 T1Die Bauleitung nimmt stellvertretend fr den Auftragnehmer keine 000066 T1Lieferung in Empfang. 000067 T1Die Liefertermine, insbesondere gr”áere Materialanlieferungen, sind mit 000068 T1der Bauleitung mindestens 3 Tage vorher abzustimmen. 000069 T1 000070 T1II.6 Baustellenbesetzung / Besch„ftigte 000071 T1Der Auftragnehmer hat 10 Arbeitstage vor Beginn der Ausfhrungsarbeiten 000072 T1eine Liste der von ihm auf der Baustelle eingesetzten Besch„ftigten 000073 T1(einschlieálich Nachunternehmer) bei der Bauleitung zur Weiterleitung an000074 T1den Auftraggeber vorzulegen. 000075 T1Der Auftragnehmer belehrt seine Mitarbeiter ber Ordnung und Sicherheit 000076 T1auf der Baustelle und ber die objektspezifischen Regelungen und 000077 T1Ordnungen, wie Hausordnung, Verkehrsordnung, Brandschutzordnung und 000078 T1Raucherordnung und hinsichtlich des geltenden Datenschutzes. Dies wird 000079 T1aktenkundig gemacht und bei der Bauleitung eingereicht. 000080 T1Der Auftragnehmer hat sicher zu stellen, dass alle vorgenannten 000081 T1Verpflichtungen auch von etwaigen Nachunternehmern und deren 000082 T1Besch„ftigten eingehalten werden. Hierzu hat er seine Nachunternehmer 000083 T1entsprechend zu verpflichten. 000084 T1 000085 T1II.7 Arbeitszeiten 000086 T1Bei der Kalkulation ist zu bercksichtigen, dass alle Arbeiten an einem 000087 T1Geb„ude ausgefhrt werden, welches w„hrend der Baumaánahme genutzt wird 000088 T1und somit ein h”chstes Maá an Rcksichtnahme gefordert wird. Auf der 000089 T1Baustelle gelten folgende Arbeitszeiten: 000090 T1Mo-Fr: 000091 T1 07.00- 18.00 Uhr 000092 T1 000093 T1Darber hinausgehende Arbeitszeiten sind rechtzeitig bei der Bauleitung 000094 T1anzukndigen. 000095 T1 000096 T1 000097 T1 000098 T1 000099 T9 000100 00 83L 1122PPPPI90 000101 01Balkonanlagen 16.07.2112.02.2100:0026.03.21 000102 02Balkone 000103 03immeo Wohnen Service GmbH 000104 060 000105 08EUR Euro 000106 20 000107 26 000108 26 000109 20 000110 26 000111 26 000112 20 000113 26 Vor Beginn der Arbeiten ist ein Feinaufmaá der Fester 000114 26 vor Ort zu nehmen. 000115 26 Die Beiputzarbeiten sind im Preis einzukalkulieren 000116 26 000117 26 A) ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN FšR 000118 26 EINHEITSPREISABKOMMEN (EPA) 000119 26 Stand 01.01.2019 000120 26 ======================================================= 000121 26 ========== 000122 26 000123 26 A1) ALLGEMEINES 000124 26 000125 26 In den Positionen dieses Leistungsverzeichnisses sind 000126 26 h„ufig wiederkehrende Reparaturarbeiten beschrieben. 000127 26 000128 26 Dem Einheitspreisabkommen liegen die "Zus„tzliche 000129 26 Vertragsbedingungen fr die Ausfhrung von 000130 26 Bauleistungen (Z-VOB/B)" der Covivio Immobilien GmbH, 000131 26 Stand Juni 2018, zugrunde. Fr sich auf dieses EPA 000132 26 beziehende Einzelauftr„ge (Leistungsabrufe) gelten die 000133 26 Vertragsbedingungen in jedem Einzelfall als vereinbart. 000134 26 Sofern zuknftig als Ersatz fr die aktuell gltigen 000135 26 Z-VOB/B Stand Juni 2018 mit dem Auftragnehmer (AN) neue 000136 26 Z-VOB/B vereinbart werden, gelten fr nach 000137 26 Gltigkeitsbeginn die neuen Z-VOB/B beauftragte 000138 26 Leistungen ausschlieálich die neuen Z-VOB/B. 000139 26 000140 26 Fr nach diesem Einheitspreisabkommen ausgefhrte 000141 26 Leistungen gelten, erg„nzend zur den jeweiligen 000142 26 Leistungsbeschreibungen der einzelnen Positionen, bei 000143 26 evtl. Widersprchen in nachfolgend genannter 000144 26 Reihenfolge, folgende Bedingungen: 000145 26 000146 26 1. diese "allgemeine Vorbemerkungen fr 000147 26 Einheitspreisabkommen" (A) 000148 26 2. die sich anschlieáenden "allgemeine technische 000149 26 Vorbemerkungen" (B) 000150 26 3. die sich anschlieáenden "besondere technische 000151 26 Vorbemerkungen" (fr dieses Gewerk) (C) 000152 26 4. die "Zus„tzliche Vertragsbedingungen fr die 000153 26 Ausfhrung von Bauleistungen Z-VOB/B" 000154 26 5. Baustellenordnung der Covivio Immobilien GmbH in der 000155 26 jeweils gltigen Fassung 000156 26 000157 26 000158 26 Mit Unterzeichnung des EPA erkl„rt der AN, dass von ihm 000159 26 s„mtliche gesetzlichen, beh”rdlichen und 000160 26 berufgenossenschaftlichen Auflagen erfllt werden, die 000161 26 zur Ausfhrung der im EPA beschriebenen Leistungen 000162 26 erforderlich sind. 000163 26 000164 26 Es drfen nur solche Materialien verwendet werden, ber 000165 26 die der AN das uneingeschr„nkte Eigentumsrecht besitzt 000166 26 und die vollkommen frei von Rechten Dritter sind. 000167 26 000168 26 Fr die Ausfhrung der Arbeiten ist Fachpersonal in 000169 26 ausreichender Zahl einzusetzen. 000170 26 Hierbei ist darauf zu achten, dass fr die Ausfhrung 000171 26 s„mtlicher Arbeiten unsere Baustellenordnung in der 000172 26 jeweils gltigen Fassung zu beachten ist, die dem 000173 26 ausfhrenden Fachpersonal in geeigneter Form zur 000174 26 Kenntnis zu geben ist. 000175 26 000176 26 Der Einsatz von Subunternehmern ist bei 000177 26 Kleinreparaturen grunds„tzlich nicht erlaubt. 000178 26 000179 26 A2) KUNDENDIENST 000180 26 000181 26 Die Arbeiten werden in bewohnten H„usern ausgefhrt. 000182 26 000183 26 Der Auftraggeber (AG) erwartet vom AN tatkr„ftige 000184 26 Untersttzung bei den Bemhungen, berechtigten 000185 26 Mieterwnschen zu entsprechen. Dazu geh”ren 000186 26 insbesondere folgende Verpflichtungen: 000187 26 000188 26 1) Alle Handwerker/Mitarbeiter des AN haben die 000189 26 Verpflichtung, Kunden (Mietern) h”flich und 000190 26 hilfsbereit zu begegnen. In Gespr„chen mit den 000191 26 Mietern ist das Bemhen von Covivio Immobilien GmbH 000192 26 um einen verbesserten Kundendienst herauszustellen. 000193 26 000194 26 2) Die Mieter sind rechtzeitig vor Durchfhrung der 000195 26 Reparaturarbeiten zu verst„ndigen, ggf. durch 000196 26 Aushang im Treppenhaus und durch individuelle 000197 26 Terminvereinbarung mit dem einzelnen Mieter. 000198 26 000199 26 3) Reparaturen sind sofort, sp„testens innerhalb von 000200 26 2 Arbeitstagen nach Beauftragung, 000201 26 durchzufhren. Sofern die Frist aus Grnden, die der 000202 26 AN nicht zu vertreten hat, nicht einzuhalten 000203 26 ist, ist der AG unverzglich zu unterrichten. 000204 26 000205 26 4) M”bel und sonstiges Mietereigentum, Bodenfl„chen 000206 26 und angrenzende Bauteile etc. im Bereich 000207 26 der auszufhrenden Arbeiten sind durch Folie, evtl. 000208 26 Schaltafeln oder Žhnliches zu schtzen. 000209 26 000210 26 A3) PREISE 000211 26 000212 26 000213 26 000214 26 In den Einheitspreisen sind s„mtliche Kosten, wie 000215 26 Lohn-, Material- und Nebenkosten enthalten, 000216 26 insbesondere auch: 000217 26 1) Koordination / Terminabsprache(n) mit dem(den) 000218 26 Mieter(n) / Kundenbetreuer(n) / Bauleiter(n) 000219 26 000220 26 2) s„mtliche Fahrt- und Transportkosten, 000221 26 000222 26 3) s„mtliche tariflichen Zulagen wie z.B. Schmutz- 000223 26 und Staubzulagen, Zulagen fr ekelerregende 000224 26 Arbeiten etc., 000225 26 000226 26 4) die Gestellung, Vorhaltung und spurlose 000227 26 Entfernung aller erforderlichen Gerste und 000228 26 Absperrungen (ggf. auch Warnschilder) bis zu einer 000229 26 H”he der Arbeitsbhne von 2 m; die 000230 26 Mitbenutzung der Gerste ist allen mit 000231 26 Reparaturarbeiten besch„ftigten Firmen kostenlos zu 000232 26 gestatten, 000233 26 000234 26 5) Befestigungsmittel aller Art; Hilfsstoffe wie 000235 26 N„gel, Bindedraht und Kleinmaterial sowie alle 000236 26 Baustoffe, die zur kompletten Erstellung der 000237 26 Leistung erforderlich sind, 000238 26 000239 26 6) die Abdeckung von Einrichtungsgegenst„nden zum 000240 26 Schutz vor Besch„digung und 000241 26 Verschmutzung 000242 26 000243 26 7) das, ggf. t„gliche, S„ubern der Arbeitsstelle 000244 26 000245 26 8) der Ausbau und Abtransport sowie die 000246 26 ordnungsgem„áe Entsorgung, einschlieálich 000247 26 Kippgehren, s„mtlichen Bauschutts und aller alter, 000248 26 schadhafter Teile. Teile, fr die sich der 000249 26 AG eine generelle oder einzelfallbezogene Prfung 000250 26 vorbehalten hat, sind bis zu diesem 000251 26 Zeitpunkt, l„ngstens jedoch fr die Dauer von 10 000252 26 Wochen, vom AN vorzuhalten und drfen erst 000253 26 danach entsorgt werden. 000254 26 000255 26 9) Alle weiteren Nebenleistungen, die zur Erfllung 000256 26 der in den Leistungspositionen beschriebenen 000257 26 Hauptleistungen, unter Beachtung aller einschl„gigen 000258 26 Vorschriften, erforderlich sind, im EPA 000259 26 aber nicht gesondert aufgefhrt sind. 000260 26 000261 26 Erforderliche Leistungen, die in den nachfolgenden 000262 26 Leistungspositionen nicht enthalten sind, sind der 000263 26 Abteilung Einkauf des AG m”glichst vor Ausfhrung zur 000264 26 Genehmigung aufzugeben und bei Rechnungslegung mit 000265 26 einem "Z" zu kennzeichnen. Die Preise fr derartige 000266 26 Zusatzleistungen sind auf der Kalkulationsbasis der 000267 26 Einheitspreise zu kalkulieren. Diese Z-Positionen sind 000268 26 so ausreichend und umfassend zu beschreiben, dass 000269 26 sowohl eine sachlich-fachliche als auch eine 000270 26 kalkulatorische Nachprfung durch den AG gew„hrleistet 000271 26 ist, hierzu geh”rt insbesondere die Angabe der 000272 26 verfahrenen Stunden. 000273 26 000274 26 Die Einheitspreise des EPA sind Nettopreise. Sie gelten 000275 26 zuzglich der zum jeweiligen 000276 26 Leistungserbringungszeitpunkt gltigen Mehrwertsteuer. 000277 26 000278 26 A4) ABRECHNUNG 000279 26 000280 26 Eine evtl. vorhandene Position ""An-/Abfahrtpauschale"" 000281 26 darf grunds„tzlich nur einmal pro Auftrag berechnet 000282 26 werden, auch wenn mehrere Anfahrten (auch an 000283 26 verschiedenen Tagen) erforderlich sind. Sollten mehrere 000284 26 Anfahrten aus Grnden erforderlich sein, die 000285 26 ausschlieálich der AG oder der Mieter zu vertreten hat, 000286 26 sind diese besonders zu begrnden und als Z Position zu 000287 26 kennzeichnen (ggf. Mieterbelastung). 000288 26 000289 26 Bei mehreren zusammenh„ngenden Reparaturen, die an 000290 26 einem Tag in einem Wohngebiet/Siedlungsbereich 000291 26 ausgefhrt werden (z.B. bei der Beseitigung von 000292 26 Sturmsch„den, E-Checks in einem Mehrfamilienhaus), darf 000293 26 die An-/Abfahrt, in Abh„ngigkeit von dem bei der 000294 26 Leistungsposition ""An-/Abfahrt"" festgeschriebenen 000295 26 Grenzwert, nur einmalig bzw. nicht berechnet werden. 000296 26 000297 26 Soweit im Rahmen eines Auftrags zwei oder mehr 000298 26 Positionen dieses EPA ausgefhrt werden, die 000299 26 gleichartige (identische) Teilleistungen berlappend 000300 26 enthalten, darf lediglich eine dieser Positionen in 000301 26 vollem Umfang abgerechnet werden. Die zweite bzw. 000302 26 weitere Positionen sind dann mit einem Anteiligen Preis 000303 26 als Z-Position in Rechnung zu stellen 000304 26 000305 26 Maágebend fr die Abrechnung ist das nach 000306 26 Fertigstellung der Arbeiten durch den AN zu nehmende 000307 26 Aufmaá, sowie die Best„tigung des Mieters bzw. bei 000308 26 Leerwohnungen die Best„tigung des zust„ndigen 000309 26 Kundenbetreuers/Bauleiters, daá die Leistungen 000310 26 durchgefhrt wurden. 000311 26 000312 26 Das testierte Aufmaá bzw. die Best„tigung ist vom AN 000313 26 mit der Schluárechnung einzureichen. 000314 26 000315 26 Der AG ist berechtigt, jederzeit ein gemeinsames Aufmaá 000316 26 zu verlangen. 000317 26 000318 26 A5) SONSTIGES 000319 26 000320 26 Die in diesen Bedingungen festgelegten Pflichten hat 000321 26 der AN jedem Dritten aufzuerlegen, dessen er sich zur 000322 26 Erfllung dieser Pflichten bedient. 000323 26 000324 26 Die Einheitspreisabkommen drfen weder ganz noch 000325 26 teilweise in irgendeiner Form Dritten entgeltlich oder 000326 26 unentgeltlich zug„nglich gemacht werden. 000327 26 000328 20 000329 26 B) ALLGEMEINE TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN 000330 26 ============================================ 000331 26 000332 26 B1) ALLGEMEINES 000333 26 000334 26 Fr Lieferung und Ausfhrung gelten neben dem 000335 26 Leistungsverzeichnis: 000336 26 000337 26 1. die neuesten DIN-Vorschriften, VDE- und 000338 26 VDI-Richtlinien 000339 26 000340 26 2. die Vorschriften der zust„ndigen Beh”rden (z.B. 000341 26 Bauaufsicht, Gewerbeaufsicht, Brandverhtung, 000342 26 TšV, Berufsgenossenschaften und Versorgungsbetriebe, 000343 26 000344 26 3. die Bestimmungen der Gerstbauordnung 000345 26 000346 26 4. die Festlegungen des jeweiligen 000347 26 Werkstoffherstellers. Die Werkstoffe mssen den 000348 26 geforderten Bedingungen der Leistungsbeschreibung 000349 26 entsprechen. 000350 26 000351 26 B2) FACHSPEZIFISCHE NACHWEISE 000352 26 000353 26 Fachspezifische Nachweise, z.B. fr den Umgang mit 000354 26 Asbest, PAK, und dergleichen, sind auf Anforderung des 000355 26 (AG) jederzeit und umgehend zu erbringen 000356 26 000357 26 Bei wesentlichen Žnderungen z.B. Ausscheiden eines 000358 26 bef„higten Mitarbeiters oder Auslaufen eines 000359 26 befristeten Nachweises (z.B. Schweiánachweis) ist der 000360 26 AN verpflichtet dies unverzglich beim (AG) schriftlich 000361 26 anzuzeigen. Ebenso sind die jeweils gltigen 000362 26 Unfallverhtungsvorschriften zu beachten und unbedingt 000363 26 einzuhalten. 000364 26 000365 26 B3) GEBŽUDESCHŽDEN 000366 26 000367 26 Falls dem AN bei der Durchfhrung von Reparaturarbeiten 000368 26 weitere Geb„udesch„den bekannt werden (auch an anderen 000369 26 Gewerken), so hat er dem zust„ndigen Bauleiter des AG 000370 26 hierber umgehend zu unterrichten. 000371 26 000372 26 B4) LAGER- UND ABSTELLFLŽCHEN 000373 26 000374 26 Die Errichtung von Lager- und Arbeitspl„tzen ist mit 000375 26 der jeweiligen Bauleitung vorher abzustimmen. 000376 26 000377 26 Baustoffe und Bauteile drfen nicht in den 000378 26 Treppenh„usern und/oder auf anderen 000379 26 Verkehrsfl„chen gelagert werden. 000380 26 000381 26 Bauschutt darf grunds„tzlich nicht im Geb„ude gelagert 000382 26 werden. 000383 26 000384 26 B5) BEDINGUNGEN FšR DIE ENTSORGUNG VON ABFŽLLEN 000385 26 000386 26 Der AN ist verpflichtet, die beim AG anfallenden 000387 26 Abf„lle ordnungsgem„á und sofort zu entsorgen. Zu 000388 26 diesem Zweck hat er die einschl„gigen Gesetze, 000389 26 Verordnungen und sonstigen ”ffentlich-rechtlichen 000390 26 Vorschriften -- z.B. das Kreislaufwirtschafts- und 000391 26 Abfallgesetz - einzuhalten. Eine Zwischenlagerung von 000392 26 Abf„llen ist nicht gestattet. 000393 26 000394 26 Sollten die fr den Transport und die Entsorgung 000395 26 erforderliche Genehmigungen erl”schen, ist dies dem AG 000396 26 unverzglich schriftlich mitzuteilen. Mit šbernahme der 000397 26 Abf„lle durch den AN gehen Eigentum, Gefahr, 000398 26 Verkehrssicherungspflicht und ”ffentlich-rechtliche 000399 26 Verantwortung auf diesen ber. 000400 26 000401 26 Der AG beh„lt sich vor zu prfen, ob der AN seinen 000402 26 Pflichten nachgekommen ist. Hierzu kann der AG Einsicht 000403 26 nehmen in die vom AN nach ”ffentlich-rechtlichen 000404 26 Vorschriften zu fhrenden Nachweisbcher und in den 000405 26 Genehmigungsbescheid der angefahrenen 000406 26 Abfallentsorgungsanlage, dessen Vorlage der AN zu 000407 26 bewirken hat. 000408 26 000409 26 Der AN hat zur Abdeckung aller - sowohl seiner als auch 000410 26 die des AG sich aus der Abfallbeseitigung ergebenden 000411 26 Haftungsrisiken unter Einschluá des 000412 26 Gew„ssersch„den-Haftungsrisikos auf seine Kosten eine 000413 26 Haftpflichtversicherung in ausreichender H”he fr 000414 26 Personen-, Sach- und Verm”genssch„den abzuschlieáen und 000415 26 dem AG den Abschluá auf Verlangen nachzuweisen. Diese 000416 26 Regelung l„át die Haftung des AN unberhrt. 000417 26 000418 26 000419 26 000420 26 B5) BEDINGUNGEN FšR BAUSTOFFE UND EINBAUTEILE 000421 26 000422 26 S„mtliche Baustoffe und Einbauteile mssen hinsichtlich 000423 26 ihrer Art und ihrer Verarbeitung den bei Ausfhrung 000424 26 aktuellen DIN-Vorschriften und sonstigen anerkannten 000425 26 bautechnischen Richtlinien entsprechen. In der Regel 000426 26 sind gtegeschtzte Baustoffe und Einbauteile zu 000427 26 verwenden. Der Auftraggeber kann einen Gtenachweis fr 000428 26 diese Materialien verlangen. Wenn nicht gtegeschtzte 000429 26 Baustoffe oder Einbauteile angeboten oder eingebaut 000430 26 werden, hat der Auftragnehmer auf seine Kosten den 000431 26 Gtenachweis zu erbringen. Der Auftraggeber ist 000432 26 berechtigt, die Verwendung nicht normengerechter oder 000433 26 ungeeignet erscheinender Materialien abzulehnen. Der 000434 26 Auftraggeber ist in begrndeten F„llen berechtigt, 000435 26 Materialproben zu entnehmen und prfen zu lassen. 000436 26 000437 26 B6) WEITERE HINWEISE UND BESONDERHEITEN 000438 26 000439 26 1. Vor Abgabe des Angebotes hat sich der Bieter ber 000440 26 die Objektsituation zu informieren. Spezielle 000441 26 Vertragsbedingungen und eventuelle 000442 26 Arbeitserschwernisse sind vor Vertragsabschluss 000443 26 bekannt zu machen. Die Auáenanlagen befinden sich in 000444 26 einem guten 000445 26 Zustand. Beachten Sie deshalb den Baumschutz und die 000446 26 Festlegungen der Bauleitung. 000447 26 000448 26 2. Es besteht die M”glichkeit mit unserem Bro die 000449 26 Gegebenheiten und Technologien abzustimmen. 000450 26 Prfen Sie vor Ort die Aufmaáe und 000451 26 Konstruktionsangaben rechtzeitig. 000452 26 000453 26 3. S„mtliche Leistungen sind nach den anerkannten 000454 26 Regeln der Technik, den gltigen DIN-Vorschriften 000455 26 fr Ausfhrung und Materialbeschaffenheit, den 000456 26 Herstellervorschriften und den Forderungen des 000457 26 Leistungsverzeichnisses auszufhren. 000458 26 000459 26 4. Die Werksvorschriften und Verarbeitungsrichtlinien 000460 26 sind streng zu beachten. 000461 26 000462 26 5. Fr das Leistungsverzeichnis sind folgende 000463 26 Forderungen bei der Kalkulation der Einheitspreise 000464 26 zu bercksichtigen: 000465 26 - Baustelleneinrichtung, da keine Aufenthalts- und 000466 26 Lagerr„ume bereitgestellt werden 000467 26 - Einsatz moderner Technik, Groáger„te 000468 26 - Schutz- und Sicherungsmaánahmen, inkl. Vorhaltung und 000469 26 Unterhalten fr die Dauer der Putz- und 000470 26 Anstricharbeiten einschl. Beseitigung 000471 26 - Witterungs- und Verschmutzungsschutz 000472 26 (Planenabdeckung) 000473 26 - Der Baustelleneinrichtungsplan wird durch den 000474 26 Bauleiter mit Ihnen abgestimmt. 000475 26 - Das šberqueren von ”ffentlichen Wegen mit schwerer 000476 26 Technik ist ohne ausreichende Schutzmaánahmen 000477 26 (Auslegen von Stahlplatten) verboten. Besch„digungen 000478 26 gehen zu Lasten des Verursachers. 000479 26 - Die Aufmaálisten sind IFF zu bergeben. 000480 26 - Ausgleich der Fl„chenunterschiede in erforderlicher 000481 26 St„rke inkl. der Materialien 000482 26 - Ausreichende Maánahmen zum Schutz von Bauteilen, wie 000483 26 z.B. Gartenzaun /-tr 000484 26 - Herstellen von Anschluáfugen an angrenzende Bauteile 000485 26 mit dauerelastischem und frostsicherem Fugenmaterial 000486 26 - Demontage von befestigten Beschilderungen und Montage 000487 26 nach Abschluss der Arbeiten 000488 26 000489 26 6. Der Auftragnehmer nimmt am w”chentlichen Baurapport 000490 26 teil. Er sichert eine sachverst„ndige, technische 000491 26 Bauleitung ab und verpflichtet sich ein Bautagebuch zu 000492 26 fhren. Dieses ist w”chentlich der 000493 26 Bauleitung vorzulegen. 000494 26 000495 26 12. Die Abstimmung mit anderen beteiligten Gewerken ist 000496 26 unter Einbeziehung der Bauleitung vorzunehmen. 000497 26 Behinderungen sind auszuschlieáen, da keine 000498 26 zus„tzlichen Kosten bzw. Verz”gerungen akzeptiert 000499 26 werden. 000500 26 000501 26 13. Grundlage fr die Prfung der Schlussrechnung ist 000502 26 die šbergabe der Aufmaáliste. Es ist zu garantieren, 000503 26 dass die Meáurkunden gem„á Angebotspositionen leicht 000504 26 prfbar erstellt werden. 000505 26 Aufmaáe sind Hausweise einzureichen 000506 26 000507 26 14. Verschmutzungen der ”ffentlichen Straáen und Wege 000508 26 werden durch den Verursacher und auf dessen 000509 26 Kosten beseitigt. 000510 26 000511 26 15. Bitte beachten Sie, dass infolge der 000512 26 Gel„ndesituation manuelle Transporte teilweise 000513 26 unumg„nglich sind und kalkulieren Sie diese ein. 000514 26 000515 20 000516 26 000517 26 Bedingungen fr die Entsorgung von Abf„llen 000518 26 000519 26 Der Leistungserbringer ist verpflichtet, die bei uns 000520 26 anfallenden Abf„lle ordnungsgem„á und sofort zu 000521 26 entsorgen. Zu diesem Zweck hat er die einschl„gigen 000522 26 Gesetze, Verordnungen und sonstigen 000523 26 ”ffentlich-rechtlichen Vorschriften einzuhalten. 000524 26 000525 26 Der Leistungserbringer sichert zu und fhrt auf unser 000526 26 Verlangen den Nachweis, dass er die beh”rdliche 000527 26 Einsammlungs- oder Bef”rderungsgenehmigung nach dem 000528 26 Abfallgesetz hat. 000529 26 Das Erl”schen dieser Genehmigung ist uns unverzglich 000530 26 schriftlich mitzuteilen. Die Erkl„rung des Betreibers 000531 26 der Abfallentsorgungsanlage ber die šbern„hme der 000532 26 Abf„lle ist vor der Bef”rderung vorzulegen. 000533 26 000534 26 Mit šbernahme der Abf„lle durch den Leistungserbriinger 000535 26 gehen Eigentum, Gefahr, 000536 26 Verkehrssicherungspflicht und ”ffentlich-rechtliche 000537 26 Verantwortung auf diesen ber. 000538 26 000539 26 Die Bef”rderung hat auf direktem Fahrweg ohne 000540 26 Unterbrechung, Zwischenlagerung und Umladung auf andere 000541 26 Transportmittel zu erfolgen. Der Leistungserbringer 000542 26 hat die beh”rdlich geforderten Begleitscheine mit sich 000543 26 zu fuhren und ihre Quittierung durch den Betreiber der 000544 26 Abfallentsorgungsanlage herbeizufhren. Sind solche 000545 26 Begleitscheine nicht erforderlich, hat er uns eine 000546 26 šbernahmebest„tigung durch den Betreiber der 000547 26 Abfallentsorgungsanlage unverzglich vorzulegen. 000548 26 000549 26 Der Leistungserbringer hat uns jede St”rung in der 000550 26 ordnungsgem„áen Abfallentsorgung 000551 26 sofort zu melden. Die Behebung der St”rung hat - 000552 26 abgesehen von unaufschiebbaren 000553 26 Eilf„llen - im Benehmen mit uns zu erfolgen. Davon 000554 26 unberhrt bleibt die volle Verant-wortlichkeit des 000555 26 Leistungserbringers fr die ordnungsgem„áe Entsorgung 000556 26 der Abf„lle. 000557 26 000558 26 Wir k”nnen Prfungen zur Feststellung durchfhren, ob 000559 26 der Leistungserbringer seinen 000560 26 Pflichten nachgekommen ist. Hierzu k”nnen wir zum 000561 26 Beispiel Einsicht nehmen in die vom 000562 26 Leistungserbringer nach ”ffentlich-rechtlichen 000563 26 Vorschriften zu fhrenden Nachweisbcher und in den 000564 26 Genehmigungsbescheid der angefahrenen 000565 26 Abfallentsorgungsanlage, dessen Vorlage der 000566 26 Leistungserbringer zu bewirken hat. 000567 26 000568 26 Der Leistungserbringer'hat zur Abdeckung aller - sowohl 000569 26 seiner als auch unserer - sich aus 000570 26 der Abfallbeseitigung ergebenden Haftungsrisiken unter 000571 26 Einschluá des Gew„ssersch„den 000572 26 -Haftungsrisikos auf seine Kosten eine 000573 26 Haftpflichtversicherung in ausreichender H”he fr 000574 26 Personen-, Sach- und Verm”genssch„den abzuschlieáen und 000575 26 uns den Abschluá auf 000576 26 Verlangen nachzuweisen. Diese Regelung l„át die 000577 26 Haftung des Leistungserbringers 000578 26 unberhrt. 000579 26 000580 26 Die in diesen Bedingungen festgelegten Pflichten hat 000581 26 der Leistungserbringer jedem Dritten 000582 26 aufzuerlegen, dessen er sich zur Erfllung dieser 000583 26 Pflichten bedient. 000584 26 000585 26 Bei Schadstoffen,wie Asbest u.a., gilt die TRGS 519 000586 26 000587 26 000588 26 000589 20 000590 26 000591 26 Artenschutz an Geb„uden 000592 26 Vor und w„hrend der Durchfhrung von Gerst-, Fassaden- 000593 26 oder Dacharbeiten ist durch den AN zu berprfen, ob 000594 26 durch die beabsichtigten und beauftragten Maánahmen 000595 26 evtl. geb„udebewohnende Tierarten wie z.B. Mauersegler, 000596 26 Flederm„use, Schwalben u.A. gest”rt oder vertrieben 000597 26 werden. Die Vorschrift des õ 44 Bundesnaturschutzgesetz 000598 26 ist zu beachten. Bei drohenden Verst”áen gegen diese 000599 26 Vorschrift ist zwingend die weitere Vorgehensweise mit 000600 26 der Bauleitung des AG bzw. gemeinsam mit dem Amt fr 000601 26 Umwelt und Grn abzustimmen. Soweit die Umsetzung der 000602 26 Maánahmen bereits begonnen hat und die drohende 000603 26 Beeintr„chtigung nicht vor Beginn der Maánahmen 000604 26 erkennbar war, sind die Arbeiten umgehend bei Erkennen 000605 26 eines drohenden Verstoáes gegen õ 44 BNatSG in dem 000606 26 entsprechenden Bereich vorbergehend bis zur 000607 26 abschlieáenden Kl„rung der weiteren Vorgehensweise 000608 26 auszusetzen. 000609 26 000610 26 S„mtliche Baustoffe und Einbauteile mssen hinsichtlich 000611 26 ihrer Art und ihrer Verarbeitung den bei Ausfhrung 000612 26 aktuellen DIN-Vorschriften und sonstigen anerkannten 000613 26 bautechnischen Richtlinien entsprechen. In der Regel 000614 26 sind gtegeschtzte Baustoffe und Einbauteile zu 000615 26 verwenden. Der Auftraggeber kann einen Gtenachweis fr 000616 26 diese Materialien verlangen. Wenn nicht gtegeschtzte 000617 26 Baustoffe oder Einbauteile angeboten oder eingebaut 000618 26 werden, hat der Auftragnehmer auf seine Kosten den 000619 26 Gtenachweis zu erbringen. Der Auftraggeber ist 000620 26 berechtigt, die Verwendung nicht normengerechter oder 000621 26 ungeeignet erscheinender Materialien abzulehnen. Der 000622 26 Auftraggeber ist in begrndeten F„llen berechtigt, 000623 26 Materialproben zu entnehmen und prfen zu lassen. 000624 26 000625 11 1 N Titel 000626 12Baustelleneinrichtung 000627 20 000628 26 Im Kronenbereich der B„ume drfen keine Baumaterialien 000629 26 gelagert werden. Das šberfahren des Gel„ndes in diesem 000630 26 Bereich ist untersagt. 000631 21 1 10 NNN 00000001000psch 000632 25Einrichten der Baustelle 000633 26 Einrichten der Baustelle fr alle im 000634 26 Leistungsverzeichnis angegebenen 000635 26 Leistungen, sowie das Herrichten eines gesicherten 000636 26 Materiallagerplatzes, 000637 26 der Gestellung der Aufenthaltsr„ume fr die 000638 26 Besch„ftigten des Auftragnehmers. 000639 26 sowie ber„umen der Baustelle und Wiederherstellen des 000640 26 Gel„ndes nach Beendigung der Arbeiten 000641 26 Baustrom, Bauwasser, WC sind bei den Maurerarbeiten 000642 26 ausgeschrieben und mit dieser Firma zu verrechnen. 000643 26 000644 26 000645 26 . 000646 26 000647 26 000648 26 000649 26 000650 26 000651 31 1 000652 11 2 N Titel 000653 12Vorsatz-Balkonanlage 3 Etagen 000654 21 2 10 NNN 00000001000psch 000655 25Balkonkonstruktion, Einzelanlage mit 3 Etagen 000656 26 Funktionalbeschreibung: 000657 26 Balkonanbauten in Alu-Konstruktion: 000658 26 - mit Sttzen, Tr„ger, Bodengruppe und Gel„nder 000659 26 (Stabstahl mit Handlauf, Stiele), 000660 26 - Boden mit Werksteinplatten mit Neoprengummi auf 000661 26 Alu-Bodengruppe verlegt 000662 26 - Gel„nder mit Stabstahlfllung und Flachstahlhandlauf 000663 26 (Forderung Denkmalschutz) 000664 26 - 2 Blumenk„sten je Etage 000665 26 000666 26 Farbkonzept: 000667 26 Balkonkonstruktion: 000668 26 - Alu beschichtet, RAL 7035 Lichtgrau 000669 26 000670 26 Gel„nder-/Brstungsfllung: 000671 26 Stabstahlgel„nder mit Flachstahlhandlauf 000672 26 000673 26 Zusatzleistungen: 000674 26 - Statik eines qualifizierten Tragswerkplanes mit 000675 26 Zulassung, Statik muss geprft werden. 000676 26 - Konstruktions- und Ausfhrungszeichnungen 000677 26 - Befestigung am Geb„ude und auf dem Fundament 000678 26 - šbergabe der Unterlagen 1- fach an AG und Planer 000679 26 000680 26 Abmessungen 3 Etagen: 000681 26 - L„nge ca. 4,15m 000682 26 - Breite ca. 1,50 m 000683 26 - H”he ca. 8,80 m 000684 26 000685 26 000686 21 2 20 NNN 00000001000psch 000687 25Balkonkonstruktion, Einzelanlage mit 4 Etagen 000688 26 Wie zuvor beschrieben 000689 26 jedoch 4 Etagen 000690 26 000691 26 000692 31 2 000693 11 3 N Titel 000694 12Stundenlohnarbeiten 000695 21 3 10 NNN 00000002000h 000696 25Stundensatz Monteur 000697 26 Arbeiten, welche nicht in den Positionen erfasst sind 000698 26 und gegen Nachweis zur Ausfhrung kommen: 000699 26 Gerstbau-Monteur 000700 26 000701 31 3 000702 99 1900 00004000703