00 83L 1122PPPPI90 000001 01Hauseingangspodeste 14.10.20 000002 02Hauseingangspodeste 000003 03 000004 060 000005 08EUR Euro 000006 20 000007 26 A) ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN FšR 000008 26 EINHEITSPREISABKOMMEN (EPA) 000009 26 Stand 01.04.2016 000010 26 ======================================================= 000011 26 ========== 000012 26 000013 26 A1) ALLGEMEINES 000014 26 000015 26 In den Positionen dieses Leistungsverzeichnisses sind 000016 26 h„ufig wiederkehrende Reparaturarbeiten beschrieben. 000017 26 000018 26 Dem Einheitspreisabkommen liegen die "Zus„tzliche 000019 26 Vertragsbedingungen fr die Ausfhrung von 000020 26 Bauleistungen (Z-VOB/B)" der Covivio Immobilien GmbH, 000021 26 Stand Juni 2018, zugrunde. Fr sich auf dieses EPA 000022 26 beziehende Einzelauftr„ge (Leistungsabrufe) gelten die 000023 26 Vertragsbedingungen in jedem Einzelfall als vereinbart. 000024 26 Sofern zuknftig als Ersatz fr die aktuell gltigen 000025 26 Z-VOB/B Stand Juni 2018 mit dem Auftragnehmer (AN) neue 000026 26 Z-VOB/B vereinbart werden, gelten fr nach 000027 26 Gltigkeitsbeginn die neuen Z-VOB/B beauftragte 000028 26 Leistungen ausschlieálich die neuen Z-VOB/B. 000029 26 000030 26 Fr nach diesem Einheitspreisabkommen ausgefhrte 000031 26 Leistungen gelten, erg„nzend zur den jeweiligen 000032 26 Leistungsbeschreibungen der einzelnen Positionen, bei 000033 26 evtl. Widersprchen in nachfolgend genannter 000034 26 Reihenfolge, folgende Bedingungen: 000035 26 000036 26 1. diese ""Allgemeine Vorbemerkungen fr 000037 26 Einheitspreisabkommen"" (A) 000038 26 2. die sich anschlieáenden ""Allgemeine technische 000039 26 Vorbemerkungen"" (B) 000040 26 3. die sich anschlieáenden ""Besondere technische 000041 26 Vorbemerkungen"" (fr dieses Gewerk) (C) 000042 26 4. die ""Zus„tzliche Vertragsbedingungen fr die 000043 26 Ausfhrung von Bauleistungen Z-VOB/B"" 000044 26 5. Baustellenordnung der Covivio Immobilien GmbH in der 000045 26 jeweils gltigen Fassung 000046 26 000047 26 Mit Unterzeichnung des EPA erkl„rt der AN, dass von ihm 000048 26 s„mtliche gesetzlichen, beh”rdlichen und 000049 26 berufgenossenschaftlichen Auflagen erfllt werden, die 000050 26 zur Ausfhrung der im EPA beschriebenen Leistungen 000051 26 erforderlich sind. 000052 26 000053 26 Es drfen nur solche Materialien verwendet werden, ber 000054 26 die der AN das uneingeschr„nkte Eigentumsrecht besitzt 000055 26 und die vollkommen frei von Rechten Dritter sind. 000056 26 000057 26 Fr die Ausfhrung der Arbeiten ist Fachpersonal in 000058 26 ausreichender Zahl einzusetzen. 000059 26 Hierbei ist darauf zu achten, dass fr die Ausfhrung 000060 26 s„mtlicher Arbeiten unsere Baustellenordnung in der 000061 26 jeweils gltigen Fassung zu beachten ist, die dem 000062 26 ausfhrenden Fachpersonal in geeigneter Form zur 000063 26 Kenntnis zu geben ist. 000064 26 000065 26 Der Einsatz von Subunternehmern ist bei 000066 26 Kleinreparaturen grunds„tzlich nicht erlaubt. 000067 26 000068 26 A2) KUNDENDIENST 000069 26 000070 26 Die Arbeiten werden in bewohnten H„usern ausgefhrt. 000071 26 000072 26 Der Auftraggeber (AG) erwartet vom AN tatkr„ftige 000073 26 Untersttzung bei den Bemhungen, berechtigten 000074 26 Mieterwnschen zu entsprechen. Dazu geh”ren 000075 26 insbesondere folgende Verpflichtungen: 000076 26 000077 26 1) Alle Handwerker/Mitarbeiter des AN haben die 000078 26 Verpflichtung, Kunden (Mietern) h”flich und 000079 26 hilfsbereit zu begegnen. In Gespr„chen mit den 000080 26 Mietern ist das Bemhen von Covivio Immobilien GmbH 000081 26 um einen verbesserten Kundendienst herauszustellen. 000082 26 000083 26 2) Die Mieter sind rechtzeitig vor Durchfhrung der 000084 26 Reparaturarbeiten zu verst„ndigen, ggf. durch 000085 26 Aushang im Treppenhaus oder auch individuelle 000086 26 Terminvereinbarung mit dem einzelnen Mieter. 000087 26 000088 26 3) Reparaturen sind sofort, sp„testens innerhalb von 000089 26 2 Arbeitstagen nach Beauftragung, 000090 26 durchzufhren. Sofern die Frist aus Grnden, die der 000091 26 AN nicht zu vertreten hat, nicht einzuhalten 000092 26 ist, ist der AG unverzglich zu unterrichten. 000093 26 000094 26 4) M”bel und sonstiges Mietereigentum, Bodenfl„chen 000095 26 und angrenzende Bauteile etc. im Bereich 000096 26 der auszufhrenden Arbeiten sind durch Folie, evtl. 000097 26 Schaltafeln oder Žhnliches zu schtzen. 000098 26 000099 26 A3) PREISE 000100 26 000101 26 Die, fr die Ausfhrung von Leistungen nach diesem EPA, 000102 26 hier festgeschriebenen Preise gelten fr 000103 26 Reparaturarbeiten bis zum Rechnungsbetrag von h”chstens 000104 26 1.500,-- EURO einschl. Mehrwertsteuer je 000105 26 Einzeleinzelfall. 000106 26 000107 26 Soweit und sobald šberschreitungen absehbar sind, ist 000108 26 hierber der Abteilung Einkauf des AG ein schriftliches 000109 26 Angebot einzureichen und eine gesonderte Vereinbarung 000110 26 zu treffen. 000111 26 000112 26 In den Einheitspreisen sind s„mtliche Kosten, wie 000113 26 Lohn-, Material- und Nebenkosten enthalten, 000114 26 insbesondere auch: 000115 26 000116 26 1) Koordination / Terminabsprache(n) mit dem(den) 000117 26 Mieter(n) / Kundenbetreuer(n) / Bauleiter(n) 000118 26 000119 26 2) s„mtliche Fahrt- und Transportkosten, 000120 26 000121 26 3) s„mtliche tariflichen Zulagen wie z.B. Schmutz- 000122 26 und Staubzulagen, Zulagen fr ekelerregende 000123 26 Arbeiten etc., 000124 26 000125 26 4) die Gestellung, Vorhaltung und spurlose 000126 26 Entfernung aller erforderlichen Gerste und 000127 26 Absperrungen (ggf. auch Warnschilder) bis zu einer 000128 26 H”he der Arbeitsbhne von 2 m; die 000129 26 Mitbenutzung der Gerste ist allen mit 000130 26 Reparaturarbeiten besch„ftigten Firmen kostenlos zu 000131 26 gestatten, 000132 26 000133 26 5) Befestigungsmittel aller Art; Hilfsstoffe wie 000134 26 N„gel, Bindedraht und Kleinmaterial sowie alle 000135 26 Baustoffe, die zur kompletten Erstellung der 000136 26 Leistung erforderlich sind, 000137 26 000138 26 6) die Abdeckung von Einrichtungsgegenst„nden zum 000139 26 Schutz vor Besch„digung und 000140 26 Verschmutzung 000141 26 000142 26 7) das, ggf. t„gliche, S„ubern der Arbeitsstelle 000143 26 000144 26 8) der Ausbau und Abtransport sowie die 000145 26 ordnungsgem„áe Entsorgung, einschlieálich 000146 26 Kippgebhren, s„mtlichen Bauschutts und aller alter, 000147 26 schadhafter Teile. Teile, fr die sich der 000148 26 AG eine generelle oder einzelfallbezogene Prfung 000149 26 vorbehalten hat, sind bis zu diesem 000150 26 Zeitpunkt, l„ngstens jedoch fr die Dauer von 10 000151 26 Wochen, vom AN vorzuhalten und drfen erst 000152 26 danach entsorgt werden. 000153 26 000154 26 9) Alle weiteren Nebenleistungen, die zur Erfllung 000155 26 der in den Leistungspositionen beschriebenen 000156 26 Hauptleistungen, unter Beachtung aller einschl„gigen 000157 26 Vorschriften, erforderlich sind, im EPA 000158 26 aber nicht gesondert aufgefhrt sind. 000159 26 000160 26 Erforderliche Leistungen, die in den nachfolgenden 000161 26 Leistungspositionen nicht enthalten sind, sind der 000162 26 Abteilung Einkauf des AG m”glichst vor Ausfhrung zur 000163 26 Genehmigung aufzugeben und bei Rechnungslegung mit 000164 26 einem "Z" zu kennzeichnen. Die Preise fr derartige 000165 26 Zusatzleistungen sind auf der Kalkulationsbasis der 000166 26 Einheitspreise zu kalkulieren. Diese Z-Positionen sind 000167 26 so ausreichend und umfassend zu beschreiben, dass 000168 26 sowohl eine sachlich-fachliche als auch eine 000169 26 kalkulatorische Nachprfung durch den AG gew„hrleistet 000170 26 ist, hierzu geh”rt insbesondere die Angabe der 000171 26 verfahrenen Stunden. 000172 26 000173 26 Die Einheitspreise des EPA sind Nettopreise. Sie gelten 000174 26 zuzglich der zum jeweiligen 000175 26 Leistungserbringungszeitpunkt gltigen Mehrwertsteuer. 000176 26 000177 26 A4) ABRECHNUNG 000178 26 000179 26 Eine evtl. vorhandene Position ""An-/Abfahrtpauschale"" 000180 26 darf grunds„tzlich nur einmal pro Auftrag berechnet 000181 26 werden, auch wenn mehrere Anfahrten (auch an 000182 26 verschiedenen Tagen) erforderlich sind. Sollten mehrere 000183 26 Anfahrten aus Grnden erforderlich sein, die 000184 26 ausschlieálich der AG oder der Mieter zu vertreten hat, 000185 26 sind diese besonders zu begrnden und als Z Position zu 000186 26 kennzeichnen (ggf. Mieterbelastung). 000187 26 000188 26 Bei mehreren zusammenh„ngenden Reparaturen, die an 000189 26 einem Tag in einem Wohngebiet/Siedlungsbereich 000190 26 ausgefhrt werden (z.B. bei der Beseitigung von 000191 26 Sturmsch„den, E-Checks in einem Mehrfamilienhaus), darf 000192 26 die An-/Abfahrt, in Abh„ngigkeit von dem bei der 000193 26 Leistungsposition ""An-/Abfahrt"" festgeschriebenen 000194 26 Grenzwert, nur einmalig bzw. nicht berechnet werden. 000195 26 000196 26 Soweit im Rahmen eines Auftrags zwei oder mehr 000197 26 Positionen dieses EPA ausgefhrt werden, die 000198 26 gleichartige (identische) Teilleistungen berlappend 000199 26 enthalten, darf lediglich eine dieser Positionen in 000200 26 vollem Umfang abgerechnet werden. Die zweite bzw. 000201 26 weitere Positionen sind dann mit einem anteiligen Preis 000202 26 als Z-Position in Rechnung zu stellen 000203 26 000204 26 Maágebend fr die Abrechnung ist das nach 000205 26 Fertigstellung der Arbeiten durch den AN zu nehmende 000206 26 Aufmaá, sowie die Best„tigung des Mieters bzw. bei 000207 26 Leerwohnungen die Best„tigung des zust„ndigen 000208 26 Kundenbetreuers/Bauleiters, daá die Leistungen 000209 26 durchgefhrt wurden. 000210 26 000211 26 Das testierte Aufmaá bzw. die Best„tigung ist vom AN 000212 26 mit der Schluárechnung einzureichen. Ausgenommen 000213 26 hiervon sind Vorg„nge, die ber unsere 000214 26 Handwerkerkopplung (HWK) abgerechnet werden; in diesen 000215 26 F„llen sind die Aufmaáe/Best„tigungen vom AN, im Rahmen 000216 26 der gesetzlichen Vorschriften, vorzuhalten und, auf 000217 26 Verlangen des AG, jederzeit innerhalb von 7 000218 26 Kalendertagen zur Prfung einzureichen. 000219 26 000220 26 Der AG ist berechtigt, jederzeit ein gemeinsames Aufmaá 000221 26 zu verlangen. 000222 26 000223 26 A5) SONSTIGES 000224 26 000225 26 Die in diesen Bedingungen festgelegten Pflichten hat 000226 26 der AN jedem Dritten aufzuerlegen, dessen er sich zur 000227 26 Erfllung dieser Pflichten bedient. 000228 26 000229 26 Die Einheitspreisabkommen drfen weder ganz noch 000230 26 teilweise in irgendeiner Form Dritten entgeltlich oder 000231 26 unentgeltlich zug„nglich gemacht werden. 000232 26 000233 20 000234 26 B) ALLGEMEINE TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN FšR 000235 26 EINHEITSPREISABKOMMEN 000236 26 ======================================================= 000237 26 =============== 000238 26 000239 26 B1) ALLGEMEINES 000240 26 000241 26 Fr Lieferung und Ausfhrung gelten neben dem 000242 26 Leistungsverzeichnis: 000243 26 000244 26 1. die neuesten DIN-Vorschriften (ausgenommen DIN 000245 26 1961) , VDE- und VDI-Richtlinien 000246 26 000247 26 2. die Vorschriften der zust„ndigen Beh”rden (z.B. 000248 26 Bauaufsicht, Gewerbeaufsicht, Brandverhtung, 000249 26 TšV, Berufsgenossenschaften und Versorgungsbetriebe, 000250 26 000251 26 3. die Bestimmungen der Gerstbauordnung 000252 26 000253 26 4. die Festlegungen des jeweiligen 000254 26 Werkstoffherstellers. Die Werkstoffe mssen den 000255 26 geforderten Bedingungen der Leistungsbeschreibung 000256 26 entsprechen. 000257 26 000258 26 B2) FACHSPEZIFISCHE NACHWEISE 000259 26 000260 26 Fachspezifische Nachweise, z.B. fr den Umgang mit 000261 26 Asbest, PAK, und dergleichen, sind auf Anforderung des 000262 26 (AG) jederzeit und umgehend zu erbringen 000263 26 000264 26 Bei wesentlichen Žnderungen z.B. Ausscheiden eines 000265 26 bef„higten Mitarbeiters oder Auslaufen eines 000266 26 befristeten Nachweises (z.B. Schweiánachweis) ist der 000267 26 AN verpflichtet, dies unverzglich beim (AG) 000268 26 schriftlich anzuzeigen und ggf. angebotene Auftr„ge 000269 26 abzulehnen. Ebenso sind die jeweils gltigen 000270 26 Unfallverhtungsvorschriften zu beachten und unbedingt 000271 26 einzuhalten. 000272 26 000273 26 B3) GEBŽUDESCHŽDEN 000274 26 000275 26 Falls dem AN bei der Durchfhrung von Reparaturarbeiten 000276 26 weitere Geb„udesch„den bekannt werden (auch an anderen 000277 26 Gewerken), so hat er den zust„ndigen Kundenbetreuer 000278 26 oder Bauleiter des AG hierber umgehend zu 000279 26 unterrichten. 000280 26 000281 26 B4) LAGER- UND ABSTELLFLŽCHEN 000282 26 000283 26 Die Errichtung von Lager- und Arbeitspl„tzen ist mit 000284 26 der jeweiligen Bauleitung vorher abzustimmen. 000285 26 000286 26 Baustoffe und Bauteile drfen nicht in den 000287 26 Treppenh„usern und/oder auf anderen 000288 26 Verkehrsfl„chen gelagert werden. 000289 26 000290 26 Bauschutt darf grunds„tzlich nicht im Geb„ude gelagert 000291 26 werden. 000292 26 000293 26 B5) BEDINGUNGEN FšR DIE ENTSORGUNG VON ABFŽLLEN 000294 26 000295 26 Der AN ist verpflichtet, die beim AG anfallenden 000296 26 Abf„lle ordnungsgem„á und sofort zu entsorgen. Zu 000297 26 diesem Zweck hat er die einschl„gigen Gesetze, 000298 26 Verordnungen und sonstigen ”ffentlich-rechtlichen 000299 26 Vorschriften -- z.B. das Kreislaufwirtschafts- und 000300 26 Abfallgesetz - einzuhalten. Eine Zwischenlagerung von 000301 26 Abf„llen ist nicht gestattet. 000302 26 000303 26 Sollten die fr den Transport und die Entsorgung 000304 26 erforderlichen Genehmigungen erl”schen, ist dies dem AG 000305 26 unverzglich schriftlich mitzuteilen. Mit šbernahme der 000306 26 Abf„lle durch den AN gehen Eigentum, Gefahr, 000307 26 Verkehrssicherungspflicht und ”ffentlich-rechtliche 000308 26 Verantwortung auf diesen ber. 000309 26 000310 26 Der AG beh„lt sich vor zu prfen, ob der AN seinen 000311 26 Pflichten nachgekommen ist. Hierzu kann der AG Einsicht 000312 26 nehmen in die vom AN nach ”ffentlich-rechtlichen 000313 26 Vorschriften zu fhrenden Nachweisbcher und in den 000314 26 Genehmigungsbescheid der angefahrenen 000315 26 Abfallentsorgungsanlage, dessen Vorlage der AN zu 000316 26 bewirken hat. 000317 26 000318 26 Der AN hat zur Abdeckung aller - sowohl seiner als auch 000319 26 die des AG sich aus der Abfallbeseitigung ergebenden 000320 26 Haftungsrisiken unter Einschluá des 000321 26 Gew„ssersch„den-Haftungsrisikos - auf seine Kosten eine 000322 26 Haftpflichtversicherung in ausreichender H”he fr 000323 26 Personen-, Sach- und Verm”genssch„den abzuschlieáen und 000324 26 dem AG den Abschluá auf Verlangen nachzuweisen. Diese 000325 26 Regelung l„át die Haftung des AN unberhrt. 000326 26 000327 26 B6 Baustoffe und Einbauteile 000328 26 000329 26 S„mtliche Baustoffe und Einbauteile mssen hinsichtlich 000330 26 ihrer Art und ihrer Verarbeitung den bei Ausfhrung 000331 26 aktuellen DIN-Vorschriften und sonstigen anerkannten 000332 26 bautechnischen Richtlinien entsprechen. In der Regel 000333 26 sind gtegeschtzte Baustoffe und Einbauteile zu 000334 26 verwenden. Der Auftraggeber kann einen Gtenachweis fr 000335 26 diese Materialien verlangen. Wenn nicht gtegeschtzte 000336 26 Baustoffe oder Einbauteile angeboten oder eingebaut 000337 26 werden, hat der Auftragnehmer auf seine Kosten den 000338 26 Gtenachweis zu erbringen. Der Auftraggeber ist 000339 26 berechtigt, die Verwendung nicht normengerechter oder 000340 26 ungeeignet erscheinender Materialien abzulehnen. Der 000341 26 Auftraggeber ist in begrndeten F„llen berechtigt, 000342 26 Materialproben zu entnehmen und prfen zu lassen. 000343 26 000344 26 000345 26 B7 Schadstoffe, insbesonders Asbest 000346 26 Bekanntlich wurde bis in die 1980er Jahre hinein Asbest 000347 26 als bevorzugter Baustoff bei Errichtung von Geb„uden 000348 26 verwendet. Asbest war nicht nur als Baustoff in Beton 000349 26 eingebunden. Er fand auch Verwendung bspw. in 000350 26 speziellen Klebern fr Fliesen oder anderen 000351 26 Bodenbel„gen oder in den zu verwendeten Bauteilen 000352 26 selbst. Mit anderen Worten, Asbestfasern k”nnen 000353 26 berall, insbesondere bei den „lteren Geb„uden, 000354 26 enthalten sein. 000355 26 000356 26 Wir gehen davon aus, dass Ihnen als Handwerksfirma zwar 000357 26 grunds„tzlich die abstrakte Gefahr einer 000358 26 Asbestkontamination bewusst ist, m”chten Sie jedoch 000359 26 nochmals in Bezug auf den Umgang mit Asbest 000360 26 sensibilisieren. 000361 26 000362 26 Bei s„mtlichen Arbeiten an Asbestprodukten, wie z. B. 000363 26 bohren, s„gen, schneiden oder herausreiáen, k”nnen 000364 26 Asbestfasern freigesetzt werden, die bei ungesicherten 000365 26 Umgang im schlimmsten Falle zu einer schweren 000366 26 Lungenerkrankung der t„tigen Personen, also auch Ihren 000367 26 Mitarbeitern, fhren k”nnen. 000368 26 000369 26 Aus diesem Grunde hat der Gesetzgeber auch gem„á TRGS 000370 26 519 (Technische Regeln fr Gefahrstoffe) verfgt, dass 000371 26 nur zugelassene Fachbetriebe, die ber die 000372 26 entsprechende Sachkunde verfgen, asbesthaltige 000373 26 Materialien entfernen und entsorgen drfen. 000374 26 000375 26 Bei s„mtlichen Arbeiten ist daher immer kritisch zu 000376 26 prfen, ob Bauteile Asbest enthalten k”nnten und im 000377 26 Verdachtsfall, vor Ausfhrung von Arbeiten, unsere 000378 26 Bauleitung zu Rate zu ziehen, um m”gliche 000379 26 Gesundheitsgef„hrdungen Ihrer Mitarbeiter und unserer 000380 26 Mieter zu verhindern. 000381 26 000382 26 B8 Baustellen 000383 26 Die hier ausgeschriebenen Leistungen beziehen sich auf 000384 26 Reparaturarbeiten, in der Regel in bewohnten Wohnungen. 000385 26 Miteinzukalkulieren ist, das sich einige Baustellen in 000386 26 hohen Stockwerken und/oder in Hinterh„usern befinden 000387 26 und das nicht berall Parkpl„tze zur Verfgung stehen. 000388 26 000389 26 000390 20 000391 26 C) GEWERKESPEZIFISCHE VORBEMERKUNGEN FšR 000392 26 EINHEITSPREISABKOMMEN 000393 26 ======================================================= 000394 26 ============== 000395 26 000396 26 Stemmarbeiten sind mit scharfen Werkzeugen auszufhren, 000397 26 um gr”áere Zerst”rungen des Mauerwerks zu vermeiden. 000398 26 Hierbei ist DIN 1053-1, Tabelle 10 zu beachten. Die 000399 26 Standf„higkeit der W„nde darf keinesfalls 000400 26 beeintr„chtigt werden. Wo m”glich, sind zwingend 000401 26 elektrische Bohrer oder Fr„sen zu verwenden. 000402 26 000403 26 Vor Beginn der Arbeiten sind mit dem Auftraggeber die 000404 26 Meterrisse und H”henquoten zu kontrollieren und 000405 26 abzustimmen. 000406 26 000407 26 W„hrend der Arbeiten ist darauf zu achten, dass alle 000408 26 Abflsse bis zur Abnahme dauerhaft geschlossen werden. 000409 26 000410 26 Bei Leistungen, die nach Fertigstellung nicht mehr 000411 26 sichtbar bzw. prfbar sind, ist durch den AN eine 000412 26 Fotodokumentation den Abrechnungsunterlagen 000413 26 unaufgefordert beizulegen. Ansonsten k”nnen die 000414 26 Leistungen nicht vergtet werden. 000415 26 000416 26 Putzprofile drfen in Feuchtr„umen nur im Unterputz 000417 26 verbleiben, wenn diese aus Edelstahl sind. Andernfalls 000418 26 sind sie nach Fertigstellung des Putzes zu entfernen. 000419 26 000420 26 Bei Wand- und Bodendurchbrchen ist auf den Brandschutz 000421 26 zu achten. Offenstehende Durchfhrungen drfen ohne 000422 26 Rcksprache mit der Bauleitung nicht berbaut werden 000423 26 (beispielsweise mit einer Abkastung oder einer 000424 26 Badewannenabmauerung). 000425 26 Die Beplankung von Rohrk„sten und Installationsk„sten 000426 26 hat aus nichtbrennbaren Stoffen zu bestehen. 000427 26 Das Ausmauern von Vorwandinstallationsk„sten ist nicht 000428 26 erwnscht und wird nicht vergtet. 000429 26 000430 26 Mauerwerksteile / W„nde sind im Verband herzustellen, 000431 26 bzw. fachgerecht zu verankern. 000432 26 Das Vermauern von verschiedenen Steinarten, z.B. Ziegel 000433 26 / Kalksandsteine, in einem Mauerwerksteil 000434 26 ist untersagt. 000435 26 000436 26 In den Einzelpreisen der Positionen ist die Lieferung, 000437 26 das Vorhalten und der Einbau aller Hilfsmittel und 000438 26 -stoffe enthalten; ebenso der Abtransport und die 000439 26 Entsorgung von anfallendem Schutt. 000440 26 000441 26 Das Schtzen, Sauberhalten und Abdecken der Baustelle 000442 26 und deren Umgebung ist Teil der Positionen und wird 000443 26 nicht separat vergtet. Ausnahme sind nur die 000444 26 Abdeckarbeiten innerhalb bewohnter Wohnungen. 000445 26 000446 26 000447 26 000448 20 000449 26 Essen, Humboldtsiedlung 000450 26 000451 26 Essen, Spieckermannstrasse 000452 26 Essen, Humboldtstrasse 000453 26 Essen, Regenbogenweg 000454 26 Essen, Sonderwerkstrasse 000455 26 000456 26 000457 26 000458 26 000459 26 000460 26 000461 26 000462 26 000463 20 000464 26 Kalkulationshinweis 000465 26 000466 26 Abbruch und Erneuerung von Hauseingangspodesten als 000467 26 Abrufauftrag nach Priorit„t und Bedarf 000468 26 000469 26 Der Bieter hat sich selbst vor Ort ber die vorhandene 000470 26 Situation zu informieren und Bedenken ber die 000471 26 vorgesehene Ausfhrung geltend zu machen. Gemeinsame 000472 26 Ortsbesichtigung mit der Bauleitung finden nicht statt. 000473 26 000474 26 Einzelleistungen die zur Erbringen der Gesamtleistung 000475 26 erforderlich, aber nicht im LV enthalten sind, sind in 000476 26 die Einheitspreise einzukalkulieren und werden nicht 000477 26 gesondert vergtet. 000478 26 000479 26 000480 1101 N Bereich 000481 12Hauseingangspodeste 000482 110101 N Abschnitt 000483 12Baustelleneinrichtung 000484 2101010010 NNN 00000001000psch 000485 25Baustelleneinrichtung 000486 26 Einrichtung der Baustelle mit allen erforderlichen 000487 26 Ger„ten und Materialien zur Erbringung der 000488 26 Gesamtleistung 000489 26 000490 26 Abrechnung je Podesterneuerung 000491 310101 000492 110102 N Abschnitt 000493 12Abbrucharbeiten 000494 2101020010 NNN 00000006000St 000495 25Bodenbelag abbrechen Podest 3,00m*0,80m 000496 26 Vorhandenen Bodenbelag aller Art, wie Fliesen, 000497 26 Naturstein, Betonwerkstein, Estrich auf den Podesten 000498 26 einschl. evtl. vorh. M”rtelbettung und Unterboden bis 000499 26 auf 000500 26 den tragenden Betonuntergrund aufnehmen. 000501 26 000502 26 Der eventuelle Ausbau der angrenzenden Pflastersteine 000503 26 an den Vorderkanten ist einzukalkulieren. 000504 26 000505 26 Podestabmessungen: ca. 3,00m * 0,80m 000506 26 000507 2101020020 NNN 00000014000St 000508 25Bodenbelag abbrechen Podest 2,50m*0,80m 000509 26 Vorhandenen Bodenbelag aller Art, wie Fliesen, 000510 26 Naturstein, Betonwerkstein, Estrich auf den Podesten 000511 26 einschl. evtl. vorh. M”rtelbettung und Unterboden bis 000512 26 auf 000513 26 den tragenden Betonuntergrund aufnehmen. 000514 26 000515 26 Der eventuelle Ausbau der angrenzenden Pflastersteine 000516 26 an den Vorderkanten ist einzukalkulieren. 000517 26 000518 26 Podestabmessungen: ca. 2,50m * 0,80m 000519 26 000520 26 000521 310102 000522 110103 N Abschnitt 000523 12Podestuntergrund vorbereiten 000524 2101030010 NNN 00000006000St 000525 25Untergrund vorbereiten Podest 3,00m*0,80m 000526 26 Betonuntergrund fr die Belegung mit Naturstein 000527 26 vorbereiten. 000528 26 Ausbrche und Fehlstellen beiarbeiten. 000529 26 Alle notwendigen Vorarbeiten sind enthalten (Reinigen, 000530 26 Haftbrcke etc.). 000531 26 000532 26 Ein Gef„lle von 1,5% der fertigen Oberfl„che ist zu 000533 26 bercksichtigen 000534 26 000535 26 Podestabmessungen: ca. 3,00m * 0,80m 000536 26 000537 26 000538 2101030020 NNN 00000014000St 000539 25Untergrund vorbereiten Podest 2,50m*0,80m 000540 26 Betonuntergrund fr die Belegung mit Naturstein 000541 26 vorbereiten. 000542 26 Ausbrche und Fehlstellen beiarbeiten. 000543 26 Alle notwendigen Vorarbeiten sind enthalten (Reinigen, 000544 26 Haftbrcke etc.). 000545 26 000546 26 Ein Gef„lle von 1,5% der fertigen Oberfl„che ist zu 000547 26 bercksichtigen 000548 26 000549 26 Podestabmessungen: ca. 2,50m * 0,80m 000550 26 000551 26 000552 310103 000553 110104 N Abschnitt 000554 12Versiegelungsarbeiten 000555 2101040010 NNN 00000080000m 000556 25Dauerelastische Verfugung 000557 26 "dauerelastische" Verfugung aus einem Dichtstoff fr 000558 26 Naturstein an Bauteilanschlssen herstellen 000559 310104 000560 110105 N Abschnitt 000561 12Granitarbeiten 000562 2101050010 NNN 00000006000St 000563 25Grantiplatte 3,00m*0,80m 000564 26 2tlg. Granitplatte Padang Christall 000565 26 Oberfl„che: geflammt 000566 26 Dicke: 3cm 000567 26 000568 26 liefern und mit ca. 1,5% Gef„lle verlegen 000569 26 000570 26 Bedarsfweise erforderliche Ausklinkungen und 000571 26 Wiedereinbau von entfernten Pflastersteinen an der 000572 26 Vorderkante sind einzukalkulieren. 000573 26 000574 26 Podestabmessungen: ca. 3,00m * 0,80m 000575 26 000576 26 000577 2101050020 NNN 00000014000St 000578 25Grantiplatte 2,50m*0,80m 000579 26 2tlg. Granitplatte Padang Christall 000580 26 Oberfl„che: geflammt 000581 26 Dicke: 3cm 000582 26 000583 26 liefern und mit ca. 1,5% Gef„lle verlegen 000584 26 000585 26 Bedarsfweise erforderliche Ausklinkungen und 000586 26 Wiedereinbau von entfernten Pflastersteinen an der 000587 26 Vorderkante sind einzukalkulieren. 000588 26 000589 26 Podestabmessungen: ca. 2,50m * 0,80m 000590 26 000591 26 000592 2101050030 NNN 00000170000m 000593 25Stoáplatten liefern und einbauen 000594 26 Stoáplatten (Setzstufen) Padang Christall an offenen 000595 26 Seiten 000596 26 Oberfl„che: poliert 000597 26 Dicke: 2cm 000598 26 H”he: bis 20cm 000599 26 000600 26 liefern und einbauen 000601 26 000602 26 000603 26 000604 310105 000605 3101 000606 99 1900 00009000607 T083 000608 T1 000609 T1Aufmass 000610 T1 000611 T1Maágebend fr die Abrechnung ist das nach Fertigstellung aller Arbeiten 000612 T1gemeinsam 000613 T1mit Ihnen und unserer Bauleitung zu nehmende Aufmass. 000614 T1 000615 T1 000616 T083 000617 T1 000618 T1Leistung 000619 T1 000620 T1Die Wohnungsgesellschaften behalten sich das Recht vor, einzelne 000621 T1Positionen aus dem 000622 T1Auftragsumfang herauszunehmen, ohne das hierfr Kosten geltend gemacht 000623 T1werden k”nnen oder eine Žnderung der Einheitspreise anderer Positionen 000624 T1erfolgt. 000625 T1 000626 T1Der Arbeitsumfang bestimmt sich ausschlieálich nach dem Text unserer 000627 T1Bestellung und 000628 T1etwaig schriftlich erteilten Nachbestellungen. 000629 T1 000630 T1Lieferungen und Leistungen, denen keine schriftliche Bestellung zu 000631 T1Grunde liegt, werden von uns nicht abgerechnet. 000632 T1 000633 T1Fr Žnderungen aufgrund beh”rdlicher Auflagen oder die von uns gewnscht000634 T1werden, sind auf der Basis des Hauptangebotes entsprechende 000635 T1Erg„nzungsangebote einzureichen. 000636 T1 000637 T1Wesentliche Ver„nderungen im Leistungsumfang sind uns rechtzeitig durch 000638 T1ein schriftliches Nachtragsangebot zu melden. Dies gilt fr zus„tzliche,000639 T1im Leistungsverzeichnis nicht enthaltene Arbeiten, aber auch bei 000640 T1Massenerh”hungen. 000641 T1 000642 T083 000643 T1 000644 T1Termin 000645 T1 000646 T1Arbeitsbeginn: Nach Absprache mit der ”rtlichen Bauleitung 000647 T1Fertigstellung: 000648 T1 000649 T083 000650 T1Bedingungen zur Abfall - Entsorgung 000651 T1S„mtliche im Rahmen seiner Auftragsabwicklung beim Auftraggeber (AG) 000652 T1anfallenden Abf„lle gehen unmittelbar in das Eigentum des Auftragnehmers000653 T1(AN) ber. Der AN ist verpflichtet, Abf„lle ordnungsgem„á und 000654 T1vollst„ndig als Abfallerzeuger zu entsorgen. Zu diesem Zweck hat der AN 000655 T1die gltigen Gesetze, Verordnungen und sonstigen ”ffentlich-rechtlichen 000656 T1Vorschriften - insbesondere das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und 000657 T1die Nachweisverordnung (NachwV) - einzuhalten. 000658 T1Mit šbergang der Abf„lle in das Eigentum des AN gehen 000659 T1Verkehrssicherungspflicht und ”ffentlich-rechtliche Verantwortung 000660 T1vollumf„nglich auf diesen ber. 000661 T1Der AG beh„lt sich vor zu prfen, ob der AN seinen Pflichten 000662 T1nachgekommen ist. In diesem Zusammenhang ist der AN verpflichtet, dem AG000663 T1Einsichtnahme in die vom AN nach ”ffentlich-rechtlichen Vorschriften zu 000664 T1fhrenden Abfallregister und (Sammel-) Entsorgungsnachweise bzw. 000665 T1Wiegekarten der angefahrenen Abfallentsorgungsanlagen zu gew„hren. Auf 000666 T1Verlangen des AG ist der AN ferner verpflichtet, entsprechende Nachweise000667 T1in einer zur Vorlage gegenber Beh”rden geeigneter Form fr den AG 000668 T1kostenfrei zur Verfgung zu stellen. 000669 T1Der AN hat zur Abdeckung aller - sowohl seiner als auch die des AG - 000670 T1sich aus der Abfallbeseitigung ergebenden Haftungsrisiken unter 000671 T1Einschluss des Gew„ssersch„den-Haftungsrisikos auf seine Kosten eine 000672 T1Haftpflichtversicherung in ausreichender H”he fr Personen-, Sach- und 000673 T1Verm”genssch„den abzuschlieáen und dem AG den Abschluss auf Verlangen 000674 T1nachzuweisen. Diese Regelung l„sst die Haftung des AN unberhrt. 000675 T1 000676 T083 000677 T1 000678 T1Bedingungen 000679 T1 000680 T1Fr die Ausfhrung dieses Auftrages gelten unsere beiliegenden 000681 T1 "Zus„tzlichen Vertragsbedingungen, Stand Juni 2018" 000682 T1 000683 T083 000684 T1 000685 T1 000686 T1Ausfhrungszeit 000687 T1 000688 T1Der Bieter ist in der Lage, die Arbeiten in ..... Arbeitstagen 000689 T1fertigzustellen. 000690 T1 000691 T9 000692