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Covivio Office Holding GmbH legt die Barabfindung fest

Die Covivio Office Holding GmbH hat am 5. Februar 2021 gegenüber der Covivio Office AG ihr förmliches Verlangen vom 12. Oktober 2020 hinsichtlich der Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre bestätigt und konkretisierend mitgeteilt, dass sie die den Minderheitsaktionären zu zahlende Barabfindung auf EUR 6,42 je Stückaktie der Covivio Office AG festgelegt hat.

Der Übertragungsbeschluss soll in einer außerordentlichen Hauptversammlung der Covivio Office AG gefasst werden, die am 25. März 2021 virtuell stattfinden wird.

Ansprechpartner

Hubert Hesse

Legal Counsel | Covivio Office AG

Tel. 069/271 3973 214

Fax 069/271 3973 250

hubert.hesse@covivio.immo

Pressekontakte

Barbara Lipka

Head of Communication Covivio Germany

Tel.: +49 (0) 30 221821 120

barbara.lipka@covivio.immo

RUECKERCONSULT GmbH

Michael Lippitsch

Tel.: +49 (0) 30 2844987 47

covivio@rueckerconsult.de