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Information für unsere Mieterinnen und Mieter

 

Am 15.04.2021 wurde das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das den sogenannten Mietendeckel in Berlin für verfassungswidrig erklärt, veröffentlicht. Wir werden Sie in den kommenden Wochen mit einem individuellen Schreiben über die Änderungen informieren, die gegebenenfalls durch den Beschluss entstehen. Es besteht kein Grund zur Sorge bezüglich der Fortführung Ihres Mietverhältnisses.

Weitere Informationen erhalten Sie mit dem angekündigten Schreiben.

Wir sind sukzessive dabei, Sie über die Höhe der Nachforderung schriftlich zu informieren. Sie sollten daher bis spätestens Mitte Mai ein Schreiben von uns erhalten.

Gemäß der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes veröffentlicht am 15. April 2021 wäre die Nachforderung grundsätzlich sofort fällig. Bei Covivio muss aber kein Mieter/-in „sofort“ bezahlen. Sie haben mindestens bis zum 30. Juni 2021 Zeit. Warten Sie einfach unser Schreiben ab.

Wir bieten angepasst auf die Situation unserer Mieter/-innen individuelle Zahlungsziele an.
So gibt es die Möglichkeit des Ausgleichs des Rückstandes bis 30.Juni 2021 bei einem einmaligen Nachlass von 10 % (maximal 150,- EUR).

Auch Ratenzahlungen über einen längeren Zeitraum hinweg, zum Beispiel sieben Monate, mit von Mieter/-innen selbst vorgeschlagenen Raten, können eine Option sein.

Sie haben die Möglichkeit, mit uns gemeinsam eine Lösung zu finden, die Ihren persönlichen Verhältnissen entgegenkommt.

Auf Basis des Entscheides des Verfassungsgerichtes gilt ab dem Tag der Verkündung (15. April 2021) wieder die gemäß BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) zulässige Miete, und zwar rückwirkend seit Einführung des Mietendeckels; dann in Form einer Nachforderung.

Aufgrund des Termins, mitten in einem laufenden Monat, haben wir zum 1. Mai 2021 unsere Lastschriften umgestellt. Dies bedeutet für Sie, ab dem 1. Mai 2021 wird die Miete gemäß BGB abgebucht. Für den Zeitraum ab Einführung des Mietendeckels, insbesondere in Bezug auf die Absenkung im November 2020, werden wir Sie über die Nachforderung schriftlich informieren.

Bitte lesen Sie hierzu unser persönliches Anschreiben, das individuell für Ihr Mietverhältnis eine genaue Berechnung enthält aus der deutlich wird, wie sich die Beträge und Fälligkeiten zusammensetzen.

Sollten Sie unser Schreiben noch nicht erhalten haben, bitten wir noch um etwas Geduld.

Bitte nehmen Sie unmittelbar Kontakt zu Ihrem/Ihrer Sachbearbeiter/-in auf, um einen individuellen Tilgungsplan zu vereinbaren. Sofern Sie Leistungen gemäß SGB II erhalten, wenden Sie sich an Ihr zuständiges Bezirksamt.

Sofern Sie im letzten Jahr unser Angebot angenommen haben und die Differenz aus dem Mietendeckel auf unser angebotenes Treuhandkonto gezahlt haben, wird das Guthaben nun dem Bestimmungszweck des Treuhandkontos entsprechend auf Ihr Mietvertragskonto überwiesen. Das Treuhandkonto wird im Anschluss geschlossen.

Der Einzug der Nachforderung gemäß MietenWoG Bln erfolgt zum 01.07.2021 zusammen mit Ihrer Miete für den Monat Juli 2021. Der Nachlass wird hierbei automatisch berücksichtigt werden, sofern die Lastschrift durchgeführt werden. Bei Lastschriftrückläufern bzw. fehlender Deckung werden wir einen Zahlungsplan für Sie erstellen, dann jedoch den Nachlass nicht berücksichtigen. Bitte sorgen Sie daher für ausreichende Deckung auf Ihrem Konto und teilen Sie uns eine Änderung der Kontoverbindung rechtzeitig mit.

Der Nachlass wird Ihrem Mietvertragskonto gutgeschrieben. Eine ggf. erfolgte Überzahlung erhalten Sie dann zurück oder wir verrechnen diese mit der nächsten Lastschrift.

Wenn die Wohnung vertragsgemäß zurückgegeben wurde, prüfen wir nach den üblichen Regularien, ob Ihre Kaution ausgezahlt werden kann.

Sollten keine Forderungen z.B. Mietzahlungen oder Nachzahlungen aus den Nebenkostenabrechnungen offen sein, besteht natürlich die Möglichkeit, die Kaution mit der Nachforderung zu verrechnen.

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an uns. Unter allen angegebenen Rufnummern erreichen Sie uns zum Thema Mietendeckel.

Tel.: +49 (0) 208 97064 – 500

Tel.: +49 (0) 208 97064 – 686

Tel.: +49 (0) 208 97064 – 687

E-Mail: mietendeckel@covivio.immo